Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 01.01.2026
idea MEDIA Services GmbH
Dorfstr. 29b
15713 Königs Wusterhausen
Geschäftsführung: Sergej Sirocenko
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der idea MEDIA Services GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
Die Leistungen des Auftragnehmers können insbesondere umfassen:
- Medien- und Marketingdienstleistungen
- IT- und digitale Dienstleistungen
- Webdesign, Grafikdesign und Onlineleistungen
- Beratungs- und Servicedienstleistungen
- handwerkliche Leistungen, Montage-, Bau- und Installationsarbeiten
- technische Dienstleistungen, Reparaturen und Wartungen
- sonstige Dienstleistungen im Rahmen der Geschäftstätigkeit
Diese AGB gelten für alle Angebote, Verträge, Aufträge und Dienstleistungen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsabschluss
Angebote der idea MEDIA Services GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
Ein Vertrag kommt zustande durch:
- schriftliche Auftragsbestätigung
- Annahme eines Angebots durch den Auftraggeber
- Beginn der Leistungserbringung
Mit der Annahme eines Angebots oder der Beauftragung erkennt der Auftraggeber diese AGB ausdrücklich an.
3. Leistungsumfang
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder der Auftragsbestätigung.
Die Leistungen können insbesondere umfassen:
- Medien- und Marketingdienstleistungen
- IT- und digitale Dienstleistungen
- Webdesign, Grafik- und Onlineleistungen
- Beratungs- und Serviceleistungen
- handwerkliche Leistungen, Montage-, Bau- oder Installationsarbeiten
- sonstige Dienstleistungen im Rahmen der Geschäftstätigkeit
Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs während der Durchführung des Auftrags werden gesondert vereinbart und berechnet.
Bei handwerklichen Leistungen können zusätzliche Arbeiten entstehen, wenn während der Ausführung unvorhersehbare technische, bauliche oder sonstige Gegebenheiten festgestellt werden oder sich während der Montage bzw. im Rahmen der Leistungserbringung durch den Auftraggeber Änderungen ergeben.
Sollten bislang nicht erkennbare Umstände hervortreten, die eine von der ursprünglichen Planung abweichende bzw. aufwendigere Ausführungsweise erfordern oder den Einsatz zusätzlicher, ursprünglich nicht vorgesehener Materialien notwendig machen, werden die hierfür erforderlichen Materialien sowie sämtliche daraus resultierenden Mehrkosten nach tatsächlichem Aufwand gesondert berechnet.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die entstehenden Mehrkosten vollständig und ohne Abzüge zu übernehmen.
4. Preise
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
Leistungen können erfolgen:
- Festpreis
- Stunden- oder Tagessätze
- Material- und Arbeitsaufwand
- projektbezogene Vereinbarungen
Wegezeit und Anfahrtskosten werden grundsätzlich berechnet und als Bestandteil der jeweiligen Hauptrechnung abgerechnet. Dies gilt auch dann, wenn Wegezeit oder Anfahrtskosten im Angebot, Kostenvoranschlag oder in sonstigen Unterlagen nicht ausdrücklich gesondert aufgeführt, ausgewiesen oder erwähnt wurden.
Weitere Materialkosten sowie sonstige Zusatzkosten werden nur berechnet, wenn während der Ausführung unvorhersehbare technische, bauliche oder sonstige Gegebenheiten festgestellt werden oder sich während der Montage bzw. im Rahmen der Leistungserbringung durch den Auftraggeber Änderungen ergeben, die zusätzlichen Aufwand, zusätzliche Materialien oder sonstige Mehrkosten verursachen.
Dies gilt insbesondere für:
- zusätzliche Materialien
- zusätzlichen Arbeitsaufwand
- Transportkosten
- Entsorgungskosten
- projektbedingte Zusatzleistungen
- An- und Abfahrten
- Wegezeiten zum Einsatzort
Für Einsätze außerhalb der regulären Geschäftszeiten können Zuschläge berechnet werden, insbesondere bei:
- Notdiensten
- Wochenendarbeiten
- Feiertagseinsätzen
- Abend- oder Nachtarbeiten
Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche daraus entstehenden Mehrkosten vollständig und ohne Abzüge zu übernehmen.
5. Zahlungsbedingungen
Alle gestellten Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig.
Das Zahlungsziel beträgt 7 Kalendertage ab Rechnungsdatum, sofern nichts anderes ausdrücklich mit dem Auftraggeber vereinbart wurde.
Bei größeren Projekten ist der Auftragnehmer berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Projektfortschritt zu verlangen.
Bei Zahlungsverzug behält sich der Auftragnehmer vor:
- gesetzliche Verzugszinsen zu berechnen
- laufende Arbeiten oder Leistungen bis zum vollständigen Zahlungsausgleich auszusetzen
Bei digitalen Leistungen, insbesondere Webseiten, Hosting, Domains, Softwarelösungen, Online-Services oder IT-Systemen, ist der Auftragnehmer berechtigt, bei Zahlungsverzug den Zugriff auf diese Leistungen vorübergehend einzuschränken oder vollständig zu sperren, bis die offenen Forderungen vollständig beglichen sind.
Dies kann insbesondere umfassen:
- Sperrung oder Deaktivierung von Webseiten
- Deaktivierung von Hosting-Diensten
- vorübergehende Abschaltung von Domains
- Einschränkung oder Sperrung von Software- oder IT-Systemen
Eine Wiederfreischaltung erfolgt erst nach vollständigem Ausgleich aller offenen Forderungen.
Gelieferte Waren, Materialien sowie erstellte digitale Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der idea MEDIA Services GmbH (Eigentumsvorbehalt).
Für Mahnungen können Mahnkosten berechnet werden. Die Höhe der Mahnkosten richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste der idea MEDIA Services GmbH.
6. Termine und Fristen
Liefer- und Leistungstermine gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
Verzögerungen können insbesondere durch höhere Gewalt, Lieferprobleme von Materialien, technische Probleme, Witterungseinflüsse oder fehlende Mitwirkung des Auftraggebers entstehen.
In solchen Fällen verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen.
Witterungsbedingte Ausführung von Außenarbeiten und Arbeiten in unbeheizten Räumen
Außenarbeiten sowie Arbeiten in unbeheizten Räumen werden erst durchgeführt, wenn die Außentemperatur an 3 aufeinanderfolgenden Tagen jeweils mehr als 10 °C erreicht, gemessen jeweils um 09:00 Uhr.
Wird während der Ausführung der Arbeiten an mehr als 2 aufeinanderfolgenden Tagen eine Außentemperatur von unter 10 °C gemessen, jeweils um 09:00 Uhr, so werden die Arbeiten witterungsbedingt ausgesetzt.
Die Fortsetzung der Arbeiten erfolgt erst wieder, wenn die Außentemperatur an 3 aufeinanderfolgenden Tagen jeweils mehr als 10 °C erreicht, gemessen jeweils um 09:00 Uhr.
Hierdurch entstehende Verzögerungen verlängern vereinbarte Ausführungs- und Fertigstellungsfristen entsprechend. Schadensersatzansprüche oder Vertragsstrafen hieraus sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Materialien, Daten und Zugänge rechtzeitig bereitzustellen.
Bei handwerklichen Leistungen hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass:
- Zugang zum Arbeitsort gewährleistet ist
- notwendige Genehmigungen vorliegen
- Strom, Wasser oder andere erforderliche Anschlüsse verfügbar sind
Mehrkosten aufgrund fehlender Mitwirkung trägt der Auftraggeber.
8. Einsatz von Subunternehmern
Die idea MEDIA Services GmbH ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen geeignete Subunternehmer oder Drittunternehmen einzusetzen.
9. Materialien des Auftraggebers
Stellt der Auftraggeber Materialien, Geräte, Daten oder sonstige Gegenstände zur Verfügung, übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr für deren Qualität oder Eignung.
Etwaige Mehrkosten, Schäden oder Verzögerungen, die durch ungeeignete Materialien entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
10. Abnahme der Leistungen
Die Leistung gilt als abgenommen, wenn:
- der Auftraggeber die Leistung bestätigt
- innerhalb von 7 Tagen nach Fertigstellungsanzeige keine wesentlichen Mängel gemeldet werden
Die Nutzung der erbrachten Leistung gilt ebenfalls als Abnahme.
11. Urheber- und Nutzungsrechte
Bei Medien-, Marketing- oder IT-Leistungen bleiben sämtliche Urheberrechte zunächst beim Auftragnehmer.
Die vereinbarten Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.
12. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
Der Auftragnehmer hat zunächst das Recht zur Nachbesserung.
13. Haftung
Die idea MEDIA Services GmbH haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, soweit gesetzlich zulässig.
Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn wird ausgeschlossen.
14. Haftung bei IT-Systemen
Bei IT-Dienstleistungen, Webseiten oder Software kann keine vollständige Fehlerfreiheit oder permanente Verfügbarkeit garantiert werden.
Die idea MEDIA Services GmbH haftet nicht für:
- Datenverluste
- Systemausfälle
- Hackerangriffe
- Schäden durch Software Dritter
Der Auftraggeber ist verpflichtet, regelmäßige Datensicherungen (Backups) durchzuführen.
15. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der idea MEDIA Services GmbH.
16. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
17. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der idea MEDIA Services GmbH.
18. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.